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Schuldnerberatung Schermbeck für Selbständige Schuldnerhilfe

Schuldenberatung

Aktuelles

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.Dezember 2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen daher für  alle nur noch maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:            

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem 1.Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.            

Für zwischen dem 17.Dezember 2019 und dem 30.September eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16.Juli 2019 vergangen ist.            

Für Ihren Insolvenzantrag ab 1.Oktober 2020  gilt: Die Restschuldbefreiungsphase verkürzt sich auf drei  Jahre. Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich.

Schuldnerberatung Schermbeck für Selbständige

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Verschuldung hat auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf Gesundheit, das Wohlbefinden und den Lebensstandard.

  • Sie wissen nicht mehr wie es weiter gehen soll?
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  • Der Gerichtsvollzieher ist öfter zu Gast als Ihnen lieb ist?
  • Sie machen schon lange keine Post mehr auf
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  • Ratenzahlungen können nicht mehr eingehalten werden, weil diese doch zu hoch angesetzt sind?
  • Es sind zu viele Zahlungen und Raten von zu viele unterschiedliche Gläubiger?
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Jürgen Neumann

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