Schuldnerberatung Marl für Selbständige Schuldnerhilfe
Aktuelles
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.Dezember 2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen daher für alle nur noch maximal drei Jahre!
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem 1.Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.
Für zwischen dem 17.Dezember 2019 und dem 30.September eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16.Juli 2019 vergangen ist.
Für Ihren Insolvenzantrag ab 1.Oktober 2020 gilt: Die Restschuldbefreiungsphase verkürzt sich auf drei Jahre. Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich.
Schuldnerberatung Marl für Selbständige
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Jürgen Neumann
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