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Kosten Beratung regelinsolvenz oder Firmeninsolvenz

Schuldnerberatungen sind nicht wie immer geschrieben kostenlos!

Viele Menschen glauben, dass eine ganzheitliche kaufmännische Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos sei. Tatsächlich müssen aber auch die Angebote öffentlicher Schuldnerberatungsstellen durch Steuergelder finanziert werden, damit zahlungsunfähige Schuldner überhaupt Hilfe bekommen können.
Bei über 8 Mio. überschuldeter Privathaushalte in Deutschland ist die Belastungsgrenze längst erreicht, was zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten führt. Diese Wartezeit kann die finanzielle Lage der Schuldner deutlich verschlechtern.

Selbst bei öffentlichen Beratungsstellen können Kosten anfallen.
Wir erhalten keine Zuschüsse oder Unterstützung von staatlichen Stellen oder Kommunen.


Selbständige oder ehemals Selbständige werden oftmals garnicht von öffentlichen Beratungsstellen angenommen weil diese eventuell keine Regelinsolvenz anbieten.

Für Selbständige wird eine Pauschale von 30,- Euro für das Erstgespräch berechnet.

Für alle  überschuldeten Selbständige nennen wir Ihnen die Kosten die auf Sie zukommen. Und zwar die Gesamtkosten. Es kommen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten auf Sie zu.


Wir führen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung durch.

Erwartet wird von Ihnen

  • dass Sie offen und ehrlich sind.
  • eine freiwillige und aktive Mitarbeit.
  • dass Termine eingehalten werden.

Ihre Mitteilung an uns

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

NRW-Schuldenberatung
Aachener Str.3
45145 Essen

Telefon: 0201 227523
Telefax: 0201 - 75944050